Sparen Sie jetzt Geld mit Ihrer Split-Klimaanlage.
Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Seit dem 01. Januar 2021 können Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert werden - auch bekannt unter dem Namen ‚Split-Klimaanlagen‘. Effizient und energiesparend kann über die Funktionsumkehr jedes Split-Klimagerät als Luft-Luft-Wärme auch zur Raumheizung genutzt werden. Aus 1 KW elektrischer Leistung werden zwischen 3 und 5 KW Heizleistung oder Kühlleistung erreicht. Gefördert wird durch die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) und umgesetzt durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nach erfolgter Antragsstellung zur Förderung. Das BAFA hat in einer Liste alle Wärmepumpen aufgeführt, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und somit die Möglichkeit für eine Förderung bieten. Zeitlich ist diese aktuell bis zum 31.12.2022 begrenzt, im Anschluss treten neue Kriterien in Kraft. Bedenken Sie: Fördertöpfe leeren sich, seien Sie schnell und verschenken Sie weder Zeit noch Geld.
Wie sehen die Schritte aus und welche Voraussetzungen müssen zur Förderung Ihrer Klimaanlage erfüllt sein?
Wir erstellen eine konkrete Projektplanung für Ihre Split-Klimaanlage bzw. Ihre Wärmepumpe. Dann erfolgt die Antragsstellung zur Förderung beim BAFA.
Darauf sollten Sie unbedingt achten:
Der Förderantrag für einen Zuschuss beim BAFA muss unbedingt vor Auftragsvergabe an uns als Ihren Fachbetrieb und vor Beginn der Maßnahme erfolgen! Es kann keine Förderung mehr während oder nach der Installation beantragt werden. Unsere Empfehlung: Beauftragen Sie uns erst nach Erhalt des so genannten Zuwendungsbescheids! Ihr Antrag wird vom BAFA geprüft und sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, bekommen Sie im Normalfall den Zuwendungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung und für den Abschluss der Maßnahmen beläuft sich auf 24 Monate. Dabei gilt die Frist ab Erhalt des Zuwendungsbescheids. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass das entsprechende Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist (ab Datum des Bauantrags/der Bauanzeige), da nur Sanierungen gefördert werden. Dabei kann es sich um den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe bzw. Split-Klimaanlage handeln.
Hier gelangen Sie direkt zum Antragsverfahren:
Welche Maßnahmen und Kosten werden in diesem Zusammenhang vom BAFA mit 25 % gefördert?
Kosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen. Anschaffungskosten der Wärmepumpe sowie Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.
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